Alles, was Sie über die Prüfung zum Unternehmerschein im Omnibusverkehr wissen müssen.
Die IHK-Fachkundeprüfung ist ein entscheidender Schritt für alle, die im Linien- oder Gelegenheitsverkehr ein eigenes Busunternehmen führen möchten. Sie dient dem Nachweis der gesetzlich geforderten fachlichen Eignung gemäß EU-Verordnung 1071/2009.
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen und umfasst schriftliche sowie ggf. mündliche Prüfungsteile.
Inhalte der IHK-Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und einer mündlichen Ergänzungsprüfung (falls erforderlich). Die Bearbeitung erfolgt handschriftlich auf Papier, die Prüfungssprache ist Deutsch.
Schriftliche Teilprüfung I
Sachgebiete:- Recht: z. B. PBefG, Gewerbe- und Arbeitsrecht
- Kaufmännische Unternehmensführung
- Technik, Sicherheit und Umweltschutz
- Internationaler Personenverkehr
- Multiple Choice
- Offene Fragen
Wertung: 40 % der Gesamtpunktzahl, max. 60 Punkte, bestanden ab 30 Punkten.
Schriftliche Teilprüfung II
Sachgebiete:- Fallbeispiele und Kalkulationsaufgaben
- Direkte Fachfragen zur Anwendung
Wertung: 35 % der Gesamtpunktzahl, max. 52,5 Punkte, bestanden ab 26,25 Punkten.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Nur erforderlich, wenn die schriftlichen Prüfungen knapp nicht bestanden wurden. Sie umfasst vertiefende Fragen aus dem Prüfungsstoff und zählt 25 % zur Gesamtwertung (max. 37,5 Punkte, bestanden ab 18,75 Punkten).
Bearbeitungszeiten
- Schriftliche Teilprüfungen: je 60 Minuten
- Mündliche Ergänzungsprüfung: bis zu 30 Minuten
Benotung und Bestehensregeln
- Maximale Gesamtpunktzahl: 150 Punkte
- Schriftliche Teil I und II: je mindestens 50 % notwendig
- Mündliche Prüfung entfällt, wenn in beiden schriftlichen Prüfungen jeweils mindestens 60 % erreicht wurden
Rechtsgrundlagen & Dokumente
Gut vorbereitet – Ihr Schlüssel zum Erfolg
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